Beschluss:
Der gewählte Stellvertreter des Landrats erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von
1.200 €.
Bei Vertretung des Landrats (Urlaub, Krankheit, Reha etc.) erhält der gewählte Stellvertreter ab dem vierten Vertretungstag eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 90,00 € pro Kalendertag.