Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 61, Nein: 0

Beschluss:

 

Der gewählte Stellvertreter des Landrats erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von

1.200 €.

Bei Vertretung des Landrats (Urlaub, Krankheit, Reha etc.) erhält der gewählte Stellvertreter ab dem vierten Vertretungstag eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 90,00 € pro Kalendertag.