Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Freyung-Grafenau gibt sich aufgrund Art. 17 Abs. 4 AGSG eine Geschäftsordnung. Der vorliegende Entwurf wird angenommen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Freyung-Grafenau gibt sich aufgrund Art. 17 Abs. 4 AGSG eine Geschäftsordnung. Der vorliegende Entwurf wird angenommen.