Beschluss:
Der Kreisausschuss
beschließt grundsätzlich die Antragstellung zur „Gesundheitsregion plus“
entsprechend den Maßgaben der Richtlinie zur Förderung von Gesundheitsregionen
Plus (GRplusFöR)“ vom 04. November 2019 und beauftragt die Verwaltung mit der
Antragstellung bei den zuständigen Stellen.
Der Kreisausschuss ist in der nächsten Sitzung über den aktuellen Stand zu
informieren.