Beschluss:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien des Landkreises
Freyung-Grafenau – Kreisjugendamt – für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII
wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Die Richtlinien und somit die Änderungen
in Bezug auf die Pflegepauschale treten rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
2.
Die
Verwaltung wird dazu befähigt, die Richtlinien des Landkreises Freyung-Grafenau
– Kreisjugendamt – für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII entsprechend den
Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für
die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII ohne erneuten Beschluss des
Jugendhilfeausschusses zu ändern, sollte es sich lediglich um Änderungen
hinsichtlich der Pflegepauschale (Unterhaltsbedarf sowie Erziehungsbetrag)
sowie redaktionelle Änderungen handeln.