Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 2

Beschluss:

Der Kreistag stellt fest, dass in der Entscheidung über eine genügende Entschuldigung und über ein Ordnungsgeld bzw. eine Rüge für die Stimmenthaltung von Kreisrätin Sandra Prent, Kreisrätin Ulrike Bogner, Kreisrat Toni Schuberl und Kreisrat Hans Jürgen Fürst bei TOP 17 in der Sitzung vom 26.04.2021 die Voraussetzungen des Art. 43 Abs. 1 LkrO für diese Kreisräte vorliegen und sie daher nicht an Beratung und Abstimmung darüber teilnehmen können.


Die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind gemäß Art. 43 LKrO wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen.