Beschluss:
Der Übertragungsbeschluss aus der Sitzung des Kreistags vom 26.04.2021 wird mit Wirkung ab dem 12.06.2021 aufgehoben. Die Geschäftsordnung des Kreistags ist entsprechend anzupassen (Streichung § 33 Abs. 6).
Beschluss:
Der Übertragungsbeschluss aus der Sitzung des Kreistags vom 26.04.2021 wird mit Wirkung ab dem 12.06.2021 aufgehoben. Die Geschäftsordnung des Kreistags ist entsprechend anzupassen (Streichung § 33 Abs. 6).