Beschluss:
1. Die Öffnung der Hallenbäder Freyung und Grafenau wird im Jahr 2021 vom 01.10. auf den 01.09.2021 vorverlegt.
2. Nichtschwimmerkurse können in der Öffnungszeit 2020/2021 an Schließtagen im Anschluss an den Schulbetrieb durchgeführt werden.
3. Für die Teilnahme (Kinder und Jugendliche) an Nichtschwimmerkursen wird in der Öffnungszeit 2020/2021 kein Eintrittsgeld erhoben.
Herr KR Henkel war bei der Abstimmung nicht anwesend.